Umgestaltung Ostufer Salzgittersee, Salzgitter / Deutschland
Umgestaltung Ostufer Salzgittersee
Ausloberin
Stadt Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Wettbewerbsbetreuung
Amsel Kollektiv Architektur und Stadtforschung
Bruns Frenkel GbR
Arndtstr. 2
38118 Braunschweig
lena.bruns@amsel-kollektiv.de
Anlass und Ziel
Die Stadt Salzgitter beabsichtigt, die Aufenthaltsqualitäten am Ostufer des Salzgittersees zu verbessern und vorhandene Wegesysteme neu zu strukturieren. Zudem soll die Ankunftssituation attraktiver gestaltet werden. Die Aufgabenstellung basiert auf dem 2025 verabschiedeten Strukturkonzept.
Der Salzgittersee liegt im Osten von Salzgitter-Lebenstedt. Das Plangebiet umfasst das östliche Seeufer inkl. der angrenzenden Grünflächen vom Parkplatz an der Westfalenstraße im Norden bis zu dem südlichen Abschluss der Grundstücke der Wassersportvereine und des Schwimmbads. Es hat eine Größe von ca. 40 ha, wovon 25 ha zu überplanen sind.
Aufgabe
Das Ostufer des Salzgittersees soll als differenzierter Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität entwickelt werden. Als Ideenwettbewerb eröffnet das Verfahren dabei einen erweiterten gestalterischen Spielraum. Gesucht werden zukunftsweisende Ansätze, die neue Perspektiven aufzeigen. Die eingereichten Entwürfe sollen die Qualität des Ortes als bedeutendes Naherholungs- und Freizeitgebiet stärken und zugleich neue Impulse setzen.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger städtebaulich-/freiraumplanerischer Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt
Zugelassen für die Bewerbung und Teilnahme sind entsprechend der Aufgabenstellung Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen bzw. Teams aus beiden genannten Disziplinen.
Zugelassen sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien (Europäischen Gemeinschaft) in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Zugelassen sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und eine bevollmächtigte Person und die entwurfsverfassende Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Preise und Anerkennungen
Die Wettbewerbssumme beträgt € 105.000 € zzgl. MwSt. Die Preise und Anerkennungen werden wie folgt gestaffelt:
1. Preis: 50.000 €
2. Preis: 30.000 €
3. Preis: 20.000 €
Anerkennungen: 5.000 € insgesamt
Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss eine andere Preisverteilung beschließen.
Termine
Rückfragen Bewerbungsverfahren bis: 26.10.2026, 11:00 Uhr
Bewerbungsfrist bis: 29.10.2026, 11:00 Uhr
Versand der Unterlagen: 03.11.2026
schriftliche Rückfragen bis: 26.10.2026, 11:00 Uhr
Ortsbegehung und Rückfragenkolloquium: 18.11.2026
Versand des Protokolls: 23.11.2026
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 21.01.2027, 18:00 Uhr
Preisgerichtssitzung 17.02.2027
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: KW10-13.2027
Weitere Informationen unter
vergabe.niedersachsen.de/Satellite/public/company/project/CXQ6YYFRSK6/de/overview
