Freiraumgestaltung Friedrich-Park und Bewegungsparcours rund um Duisburg-Marxloh, Duisburg / Deutschland
485464-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – 2025-34 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb - Freiraumgestaltung Friedrich-Park und Bewegungsparcours rund um Duisburg-Marxloh
OJ S 140/2025 24/07/2025
Wettbewerbsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Amt 31-21 Grün- und Freiraumentwicklung (Umweltamt)
E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2025-34 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb - Freiraumgestaltung Friedrich-Park und Bewegungsparcours rund um Duisburg-Marxloh
Beschreibung: Durchführung eines Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Freiraumgestaltung Friedrich-Park und Bewegungsparcours rund um Duisburg-Marxloh.
Kennung des Verfahrens: 16432b90-faf0-4039-a5db-aa2aaab57ade
Interne Kennung: 2025-34 DEG
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Um eine angemessene Lösung zu finden, wird der Wettbewerb auf 15 Teilnehmende beschränt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Anschließend ist nach RPW 2013 ein Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen. Aus allen Bewerbungen werden 11 Teilnehmende und 10 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Rückfragenkolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Rückfragenkolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Marxloh
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Friedrich-Park in Duisburg-Marxloh
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDX8F Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht - Bettina Radermacher, Bundesinstitut für Bau?, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Anna von Spiczak-Brzezsinski, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz, Stadt Duisburg - Martina Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Stadt Duisburg - Linda Wagner, Beigeordnete Dezernat für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit, Verbraucherschutz und Kultur, Stadt Duisburg Fachpreisgericht - Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt, Köln - Matthias Funk, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf - Markus Schürmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg und Mitglied Gestaltungsbeirat Stadt Duisburg - Mareike Süselbeck, Landschaftsarchitektin, Umweltamt, Stadt Duisburg - Jutta Wakob, Landschaftsarchitektin, Köln Stellvertretendes Fachpreisgericht - Friederike Marwede, Landschaftsarchitektin, Duisburg - Simon Quindel, Landschaftsarchitekt, Essen Bereits ausgewählte Teilnehmer: - GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln - SINAI Landschaftsarchitekten, Berlin - TOPOTEK 1, Berlin - WES LandschaftsArchitektur, Hamburg Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 82.500 Euro (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 33.000 Euro; 2. Preis: 20.625 Euro; 3. Preis: 12.375 Euro; Zwei Anerkennungen à: 8.250 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschlussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2025-34 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb - Freiraumgestaltung Friedrich-Park und Bewegungsparcours rund um Duisburg-Marxloh
Beschreibung: Duisburg ist eine von sieben Städten, die am bundesweiten Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung teilnehmen. Ziel ist es, auf Quartiersebene zukunftsfähige Strategien für eine integrierte Stadtentwicklung zu erproben. Im Fokus des Modellvorhabens stehen Themen wie klimagerechter Umbau, Mobilitätsinfrastruktur, Nachverdichtung, das Nebeneinander von Wohnen, Freizeit, Sport und Gewerbe sowie der soziale Zusammenhalt. Grundlage für das Modellvorhaben in Duisburg ist das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) "Duisburg - Stark im Norden: Alt-Hamborn und Marxloh", das Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung beider Stadtteile formuliert. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen zwei Teilprojekte aus dem ISEK: Der Friedrich-Park in Marxloh soll als grüne Infrastruktur weiterentwickelt und zu einer durchgängigen, erlebbaren Parkanlage ausgebaut werden - mit positiven Effekten für Stadtklima, Gesundheit und Teilhabe. Ergänzend dazu soll in Marxloh entlang eines vorhandenen Rundwegs ein Bewegungsparcours entstehen, der mit Stationen für Bewegung, Spiel und Umweltbildung ausgestattet wird. Zur Umsetzung beider Maßnahmen führt die Stadt Duisburg, vertreten durch das Umweltamt, einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb durch. Ziel ist es, qualitätsvolle sowie konsens- und umsetzungsfähige Entwürfe für die Weiterentwicklung des Friedrich-Parks und die Anlage des Bewegungsparcours rund um Marxloh zu erhalten, um auf dieser Grundlage den überzeugendsten Entwurf zur Umsetzung zu bringen. Friedrich-Park Ein Großteil des heutigen Friedrich-Parks liegt auf dem Gelände der ehemaligen Zeche "Friedrich Thyssen Schacht 2/5", auf dem bis 1976 Steinkohle gefördert wurde. Nachdem das Areal jahrzehntelang brach lag, wird es seit einigen Jahren im Zuge eines umfassenden Revitalisierungsprozesses einer neuen Nutzung zugeführt. Es gliedert sich in ein rund 6 Hektar großes Gewerbequartier und eine etwa 17,5 Hektar große Parkanlage, die das Gewerbegebiet umschließt. Teilflächen des Parks wurden bereits im Zuge der Gewerbeflächenentwicklung freiraumplanerisch gestaltet. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein zusammenhängendes, funktional und gestalterisch schlüssiges Parkkonzept erarbeitet werden. Ziel der Planung ist es, die bereits gestalteten und bestehenden Parkbereiche zu verbinden, die Erlebbarkeit und Nutzbarkeit für die Bewohnerschaft der umliegenden Quartiere zu verbessern sowie vielfältige Angebote für Aufenthalt, Bewegung, Spiel und Erholung zu schaffen. Zudem soll die ökologische Funktion des Parks gestärkt und Naturerfahrung sowie Umweltbildung integrativ berücksichtigt werden. Für ausgewählte Schwerpunktbereiche, darunter Spiel- und Bewegungsflächen, Parkwege und Parkeingänge sowie Potenzialflächen zur ökologischen Aufwertung, sollen konkrete Gestaltungsvorschläge erarbeitet werden. Bewegungsparcours Entlang eines rund 5 km langen Rundwegs durch den Stadtteil Marxloh sollen bestehende Grün- und Freiflächen zu einem zusammenhängenden, frei zugänglichen Bewegungsparcours für alle Altersgruppen entwickelt werden. Ziel ist ein niedrigschwelliges Angebot, das Bewegung, Spiel, Sport und Begegnung vereint und so einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und sozialen Teilhabe leistet. Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein gestalterisches Gesamtkonzept gefragt, das den Rundweg durch attraktiv gestaltete Stationen aufwertet. Im Fokus steht nicht die Umgestaltung der Wegeführung, sondern die inhaltliche und gestalterische Entwicklung einzelner Orte entlang der Route. Mögliche Elemente sind Bewegungsstationen, Spielangebote, multifunktionale Aufenthaltsflächen oder generationenübergreifende Nutzungen. Auch kreative, künstlerische und umweltbildende Ansätze zur Aktivierung des öffentlichen Raums sind erwünscht. Öffentlichkeitsbeteiligung Im Vorfeld des Wettbewerbs wurde eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In verschiedenen Formaten wurden Ideen, Bedarfe und Anregungen gesammelt. Die zentralen Ergebnisse dieser Beteiligungsformate wurden in einer Dokumentation zusammengefasst, die Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen ist. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Formulierung der Zielsetzungen des Wettbewerbs. Die Ausloberin beabsichtigt, zwischen der Entscheidung des Preisgerichts und dem anschließenden Verhandlungsverfahren eine weitere Beteiligungsphase durchzuführen. Ziel ist es, einen Dialog zwischen den planenden Teams und der Öffentlichkeit zu ermöglichen, sobald konkrete Wettbewerbsentwürfe vorliegen und eine fundierte Auseinandersetzung mit diesen möglich ist. Diese fortgeführte Beteiligung dient dazu, sowohl öffentliche als auch fachliche Rückmeldungen zu den prämierten Entwürfen zu erfassen und strukturiert in das anschließende Verhandlungsverfahren einzubringen. Die Ausloberin sieht darin eine Chance, Akzeptanz und Umsetzungsfähigkeit der Planung frühzeitig zu stärken. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine nachträgliche Korrektur der Entscheidung des Preisgerichts. Diese Beteiligung ist zugleich als Beitrag zum oben genannten Modellvorhaben zu verstehen, in dessen Rahmen neue Ansätze einer integrierten, beteiligungsorientierten Stadtentwicklung erprobt werden - insbesondere durch die frühzeitige und strukturierte Einbindung der Öffentlichkeit sowie eine engere Verzahnung von Planung, Kommunikation und Umsetzung. Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-5; opt. auch Lph 6-8 Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-4; Stufe 2: Lph 5; Stufe 3: Lph 6-8).
Interne Kennung: 2025-34 DEG
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Marxloh
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Friedrich-Park in Duisburg-Marxloh
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bei der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und das Verfahren unter der Nummer W 09-25 registriert. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): - Gestaltungsqualität (Entwurfsbestimmende Grundidee, Qualität der Freiraumgestaltung, Stadträumliche Einbindung) - Funktionale Qualität (Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit, Multifunktionale Nutzbarkeit, Barrierearmut, Nachhaltigkeit/Klimaresilienz) - Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Informationen zur fortgesetzten Beteiligung zwischen Wettbewerb und Verhandlungsverfahren Im Zeitraum zwischen der Entscheidung des Preisgerichts und dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV wird eine Beteiligungsphase durchgeführt, die den Dialog mit der Öffentlichkeit sowie die strukturierte Rückkopplung fachlicher und gesellschaftlicher Perspektiven ermöglicht. Die Ausloberin erkennt die Preisgerichtsentscheidung gemäß §6 Abs. 3 RPW sowie §78 Abs. 1 VgV als verbindlich an. Die Beteiligung erfolgt: - nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, - vor Beginn des Verhandlungsverfahrens, - ohne inhaltliche Änderung oder Neubewertung der Wettbewerbsbeiträge. Die Wettbewerbsergebnisse werden in das Verhandlungsverfahren übernommen. Die Beteiligungsergebnisse werden nicht zur Umwertung oder Neupriorisierung herangezogen. Damit bleibt die Bindungswirkung der Preisgerichtsentscheidung uneingeschränkt gewahrt. Die Ausloberin gewährleistet, dass: - allen Preisträger*innen dieselben Informationen aus der Beteiligung zur Verfügung gestellt werden, - keine Entwurfsüberarbeitung zwischen Wettbewerb und Angebotsaufforderung erfolgt, - die Beteiligungsergebnisse nicht in die Bewertung des ursprünglichen Entwurfs einfließen (Bindungswirkung Preisgerichtsentscheidung), - die Rückmeldungen lediglich dazu dienen, planerische Haltung und Reflexionsfähigkeit im Umgang mit den Rückmeldungen im Verhandlungsverfahren zu bewerten. Folgender Ablauf ist vorgesehen: A) Öffentliche Veranstaltung Die drei Preisträger*innen stellen ihre Entwürfe der interessierten Öffentlichkeit vor. Im Fokus der Veranstaltung steht der offene, sachliche Dialog über die Inhalte der Beiträge - nicht deren Bewertung oder Auswahl. Es findet keine Abstimmung oder Ranking der Entwürfe statt. Die Moderation stellt zu Beginn und im Verlauf der Veranstaltung klar: Ziel ist die inhaltliche Auseinandersetzung und Resonanz - nicht die Entscheidungsfindung. Darüber hinaus wird die Gelegenheit genutzt, um transparent über das weitere Verhandlungsverfahren zu informieren Die Preisträger*innen erhalten für die eigene Vorbereitung, die Teilnahme an der Veranstaltung und die eigene Nachbereitung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500 EUR brutto (inkl. Druckkosten). B) Dokumentation und Aufbereitung Hinweise, Anregungen und Kritik der Teilnehmer*innen werden entgegengenommen, sorgfältig dokumentiert und im nächsten Schritt ausgewertet. In enger Abstimmung mit der Ausloberin und unter Beteiligung des Vorsitzes des Preisgerichts werden die Rückmeldungen zusammengefürt und entwurfsspezifisch übersetzt. Die Ausloberin stellt allen Preisträgerinnen eine umfassende Dokumentation der Beteiligungsergebnisse zur Verfügung. Diese Beteiligungsergebnisse dienen als strukturierte und kuratierte Reflexionsgrundlage für die Bieterinnen, die im Angebot ihre Haltung, Einordnung und Kommunikationskompetenz anhand dieser Rückmeldungen zeigen sollen. C) Versand der Angebotsaufforderung an die Bieter*innen Mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots werden die Entwurfsrückmeldungen auf Basis der Beteiligung (individuell, aber formal gleich aufgebaut) an die Bieter*innen versandt. D) Indikative Angebote der Bieter*innen Die Bieter*innen werden gebeten, in ihrem indikativen Angebot schriftlich darzulegen, wie sie diese Rückmeldungen aus fachlicher Sicht einordnen, welche Aspekte sie als bestätigend oder kritisch bewerten und welche konzeptionellen Aussagen sie daraus ableiten. E) Verhandlungsgespräche Es folgt die Durchführung strukturierter Einzelgespräche auf Basis des indikativen Angebots. F) Finale Angebote der Bieter*innen Die Bieter*innen reichen ihre finalen Angebote ein. G) Bewertung der finalen Angebote anhand der Bewertungsmatrix Die finalen Angebote werden gemäß der Bewertungsmatrix bewertet. Ein Unterkriterium bezieht sich auf den Umgang mit und die Reflexion von Anregungen aus der Beteiligung. Die Bewertung erfolgt in Bezug auf die planerische Haltung, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, Rückmeldungen im weiteren Projektverlauf strukturiert zu integrieren. H) Zuschlagserteilung Der formelle Zuschlag wird an das bestbewertete Angebot erteilt. Die unterlegenen Bieter*innen werden über die Entscheidung mit entsprechender Begründung unterrichtet. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Terminschiene: Bewerbungsschluss: 28.08.2025; Versand der Auslobungsunterlagen: 10.09.2025; Frist für Rückfragen: 17.09.2025; Rückfragenkolloquium: 25.09.2025; Abgabe der Planunterlagen: 27.11.2025; Preisgerichtssitzung: 15.01.2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Planungsqualität
Beschreibung: Das Wettbewerbsergebnis geht mit 40 % in die Gesamtbewertung ein. Weitere 10 % umfassen die Bereitschaft zur Überarbeitung der Entwürfe gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts. Die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach der Platzierung wie folgt: 1. Preis: Faktor 1,0 (100 % der möglichen Punkte in diesem Kriterium) 2. Preis: Faktor 0,7 (70 % der möglichen Punkte) 3. Preis: Faktor 0,4 (40 % der möglichen Punkte) Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Eine differenzierte Bewertungsmatrix wird gemeinsam mit der Aufforderung zum Verhandlungsverfahren versandt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektumsetzung
Beschreibung: In die Bewertung gehen z.B. "Projektorganisation" "Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement" etc. ein. Eine differenzierte Bewertungsmatrix wird gemeinsam mit der Aufforderung zum Verhandlungsverfahren versandt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDX8F/doc...
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDX8F
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/09/2025
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Bereits ausgewählte Teilnehmer: - GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln - SINAI Landschaftsarchitekten, Berlin - TOPOTEK 1, Berlin - WES LandschaftsArchitektur, Hamburg
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDX8F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 1 Mio. Euro; Personenschäden: min. 2 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Darstellung von folgenden Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. Nachweis mindestens einer Referenz für die Objektplanung von Freianlagen vergleichbarer Größe und vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt; es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert: - Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn bis zum 01.01.2015), - min. 10.000 m² Freifläche oder 1,5 Millionen Euro anrechenbare Kosten, - min. Honorarzone III, - min. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 39 HOAI. (3) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Duisburg - Amt 31-21 Grün- und Freiraumentwicklung (Umweltamt)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Amt 31-21 Grün- und Freiraumentwicklung (Umweltamt)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Amt 31-21 Grün- und Freiraumentwicklung (Umweltamt)
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032834052
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cb7cc021-a0fd-4a82-87b8-9a525147707c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2025 13:59:35 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 485464-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 140/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2025