Der Bau-Turbo kommt - Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf

Am Freitag, 17. Oktober 2025, veranstaltet das Bundesbauministerium ab 14 Uhr ein einstündiges Live-Webinar zum Bau-Turbo. Laut Ankündigung will Verena Hubertz darüber sprechen, was das Gesetz für die Praxis bedeutet und welche Projekte besonders profitieren. Hier geht es zur Anmeldung: bmwsb.bund.de

Der sogenannte Bau-Turbo ist beschlossene Sache. Vergangene Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet. Während die Bau- und Wohnungswirtschaft den Beschluss grundsätzlich als richtigen Schritt bewertet, hatten sich Architektur- und Naturschutz-Verbände im Vorfeld sehr kritisch geäußert. Ihre Einwände wurden nicht gehört.

„Bau-Turbo“ ist freilich nur der spritzige Spitzname des eigentlichen Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Den Entwurf hatte die Regierung bereits im Juni verkündet, also innerhalb ihrer ersten 100 Tage im Amt. Im Kern sieht das Gesetz Sonderregelungen im Baugesetzbuch vor, mit denen Kommunen schneller genehmigen können – wenn sie denn wollen. So hat Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) vor, die Planungszeit von durchschnittlich fünf Jahren auf wenige Monate einzudampfen.

Was ändert der Bau-Turbo?

Gelingen soll das vor allem durch den neuen Paragrafen 246e, der befristet bis 31. Dezember 2030 im Baugesetzbuch stehen wird. Dieser erlaubt Städten und Gemeinden, auf die Aufstellung eines Bebauungsplans zu verzichten. Zudem enthält das Gesetz eine Genehmigungsfiktion. Bauanträge gelten nach drei Monaten als genehmigt, sollte die Behörde den Antrag binnen dieser Zeit nicht ablehnen. Die ursprüngliche, noch knappere Frist von zwei Monaten wurde im Vorfeld auch seitens der Kommunen kritisiert. Daher hat man sie nun auf drei Monate angehoben.

Mit dem 246e gehen weitere Neuregelungen einher. Durch diese wird mehr Wohnbebauung über die Vorgaben eines B-Plans hinaus ermöglicht. So sollen Aufstockungen, An- und Neubauten in zweiter Reihe geschaffen werden können, mittels Abweichungen von Schallschutzvorkehrungen auch auf Gewerbeflächen.

Kritik bleibt unberücksichtigt

Derartige Anpassungen, die Nachverdichtung und eine effizientere Nutzung bestehender Flächen begünstigen, begrüßt weitestgehend auch ein Bündnis aus Bundesarchitektenkammer, Architects for Future und Deutscher Umwelthilfe. Darüber hinaus kritisierte es den Bau-Turbo jedoch deutlich. Insbesondere die Anwendbarkeit von Paragraf 246e im sogenannten Außenbereich sei schädlich, da er zu „unkontrolliertem Flächenfraß“ führe. Außerdem hatten die Verbände darauf gedrängt, dass der Bau-Turbo nur für Neubauten mit mindestens sechs Einheiten und überwiegend bezahlbaren Mietwohnungsbau gelten solle. Beides wurde nicht ins Gesetz aufgenommen.

Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde die Forderung nach einem mit der Genehmigung einhergehenden, verbindlichen Baugebot. Ohne dieses drohe nun Bodenspekulation. Das mahnten auch die Oppositionsparteien von Grünen und Linken an, die wie AfD in den abschließenden Lesungen gegen das Gesetz stimmten.

Der Ball liegt bei den Kommunen

Ob eine Kommune den Bau-Turbo tatsächlich anwendet, entscheidet sie selbst. Laut Bundesregierung will man so die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Mathias Jehling vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden erwartet hingegen, dass der Bau-Turbo eher für Konkurrenz zwischen den Kommunen sorgen wird – wenn nämlich „eine ihn schon anwendet und die andere nicht“, wie er im Interview mit der Zeit erklärte. Zudem rechnet er mit Zersiedelung in vielen kleinen Gemeinden, was wiederum neue Verkehrsinfrastruktur mit all ihren ökologischen und finanziellen Folgen nach sich ziehe. Dabei seien die Kommunen ohnehin schon mit den Kosten der bestehenden Infrastruktur überlastet.

Der zweite, nicht so turbo-artige Teil des Gesetzes wird übrigens weniger diskutiert: die Wohnraumsicherung. Sie betrifft eine Regelung, die Ende des Jahres ausgelaufen wäre und die Regierung nun um fünf Jahre verlängert. Demnach dürfen in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt Mietwohnungen nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Außerdem kann in diesen Gebieten mehr Bauland ausgewiesen werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet. Dieser muss dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber Einspruch erheben.

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